Januar 2024: Kinder beim Zahnarzt

Früher bedeutete erste Zahnarztbesuch meist, dass ein Zahn kariös war und behandelt werden musste. Also kein Spaß fürs Kind. Auch bei manchen Eltern löste dieser erste Besuch ein mulmiges Gefühl aus.
Heute stellt er fürs Kind meist gar kein Problem dar, da immer mehr Kinder ein gesundes Gebiss durch bessere Vorsorge haben.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen seit dem 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ab dem 6. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr, ab dem 4. bis zum 6. Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Untersuchungen.
Durch die U1 bis U9 wird darauf geachtet, dass die Zähne Ihres Kindes von Anfang an gesund sind und es auch bleiben.

  1. Termin: 30. bis 42. Lebensmonat (zweieinhalb bis dreieinhalb Jahres
  2. Termin: 49. bis 52. Lebensmonat (4 Jahre+1 Monat bis 4 Jahre+4 Monate)
  3. Termin: 60. bis 72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)

Spätestens wenn alle Zähnchen da sind, empfehlen Zahnärzte ohnehin eine halbjährliche Kontrolluntersuchung für die Kinderzähne.

Zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen liegen jeweils mindestens zwölf Monate. Bei jedem Termin werden Sie umfassend beraten, wie sich Ihr Kind zahngesund ernähren sollte, worauf beim Zähneputzen zu achten ist und über eine ausreichende Fluoridversorgung. die Um die Zähne Ihres Kindes vor Karies zu schützen, werden sie eventuell vorsorglich mit Fluoridlack versehen.
Somit bleiben den Kindern oft sehr schmerzhafte Erfahrungen erspart und auch die Chance, dass die Zähne auch für das weitere Leben gesund bleiben, erhöht sich.
Diese erfreuliche Entwicklung belegt, dass dank der heutigen Vorsorgemaßnahmen die Zähne ihres Kindes wirkungsvoll vor Karies geschützt sind.

Der erste Besuch beim Zahnarzt

Beim ersten Besuch in der Praxis gibt es keine Behandlung. Er dient einfach dem Kennenlernen des Zahnarztes, der Mitarbeiter und der ungewohnten Umgebung. Das Kind lernt die Behandlungsliege und die wichtigsten Instrumente kennen. So hat es das laute Geräusch des Absaugers schon einmal gehört und gesehen. Danach wird auch schon einmal in den Mund geschaut und die Zähne gezählt. Natürlich schaut der Zahnarzt währenddessen die Zähne genau an und untersucht sie auf Karies und mögliche Kiefer- oder Zahnstellungsfehler.

Der erste Termin sollte entspannt sein. Planen Sie also Zeit ein, aber geben sie dem Kind nicht das Gefühl, dass etwas Besonderes ansteht, da steigt nur die Aufregung.
Um Horrorgeschichten über den Zahnarzt von Kita-Freunden und Verwandten zu vermeiden, behalte Sie den Termin lieber für sich und erzählen Sie Ihrem Kind erst kurz vorher davon.
Auch Sätze wie „Es wird bestimmt nicht wehtun“ oder „Du brauchst keine Angst zu haben“ stehen auf der schwarzen Liste. Gerade solche Sätze bringen das Kind womöglich erst auf die Idee, dass es da vielleicht doch einen Grund geben könnte, Angst zu haben.

Verhaltensregeln für Eltern während der Behandlung:

Verhalten Sie sich ruhig. Zeigen Sie Angst, überträgt sich das ganz schnell auf das Kind.
Halten Sie sich im Hintergrund, schweigen Sie und überlassen Sie das Reden dem Experten.
Sprechen Sie keine Drohung aus falls sich Ihr Kind gegen die Behandlung sperrt, und bieten Sie Ihrem Kind auch keine größere Belohnungen an. Geben Sie keine unhaltbaren Versprechen. Sie sollten weder übertreiben, noch verharmlosen und schon gar nicht schimpfen.

In den meisten Kinderzahnarztpraxen erhält der kleine Patient im Anschluss eine Kleinigkeit vom Praxisteam. Damit endet der Zahnarztbesuch positiv und bleibt genauso in Erinnerung.

Zahnärztlicher Kinderpass

Die Zahnärztekammern bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben mittlerweile in vielen Bundesländern zahnärztliche Kinderpässe herausgegeben. Darin werden die Befunde der zahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen festgehalten und dokumentiert.

Tipp:

Und wenn es doch zu Karies und somit zu Schmerzen bei Ihrem Kind kommt? Darüber erfahren Sie mehr im nächste Newsletter.